Gesetzlich versichert
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Nach den ersten Sitzungen wird hierfür ein Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie gestellt. Für den ersten Termin wird die aktuelle Versichertenkarte benötigt.
Privat versichert und Selbstzahler
Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach dem jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag bei staatlich approbierten Psychotherapeuten. Sie können sich bereits vor Beginn der Therapie mit den für Sie gültigen Vertragsbedingungen bei Ihrer privaten Versicherung vertraut machen und sich darüber informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenkasse übermittelt und die Therapie ist nicht an das Bewilligungskontingent der Versicherung gebunden. Gesonderte Formalitäten sind nicht notwendig.